Was gefördert werden kann
Die WELFONDER-Stiftung unterstützt hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie ihre Angehörigen, wenn aufgrund einer Erkrankung körperliche oder psychische Hilfe benötigt wird. Bevorzugt, aber nicht ausschließlich, richtet sich die Förderung an Kinder und Jugendliche mit Krebs- oder Herzerkrankungen.
Auch geeignete Einrichtungen, die solche Erkrankungen behandeln, begleiten oder erforschen, können im Rahmen des Stiftungszwecks berücksichtigt werden.
Regionaler Bezug
Die geförderten Maßnahmen sollen vorwiegend Kindern und Jugendlichen aus Bremerhaven und den umliegenden Landkreisen zugutekommen. Dazu zählen insbesondere die Wesermarsch, der Landkreis Cuxhaven und die Elbe-Weser-Region.
Angaben im Förderantrag
Für die Prüfung werden insbesondere folgende Angaben benötigt:
- Name und Kontaktdaten des Antragstellers
- verständliche Beschreibung des Vorhabens oder Hilfebedarfs
- geplanter Zeitrahmen
- Gesamtkosten und gewünschter Förderumfang
- weitere Förderer und deren Anteil, sofern vorhanden
- Bankverbindung des Antragstellers
Prüfung und Entscheidung
Der Vorstand prüft jeden Antrag im Rahmen des Stiftungszwecks und der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Bitte reichen Sie den Antrag vollständig und unterschrieben ein.
